Tierärztliche Gemeinschaftspraxis Drs. Meinert
Tierärztliche Gemeinschaftspraxis Drs. Meinert

Liebe Patientenbesitzer,

 

da sich in letzter Zeit Fragen bezüglich der Impfungen bei Hund und Katze häufen, möchten wir Sie hiermit darauf hinweisen, dass wir uns nach der "Ständigen Impfkommission Vet. im Bundesverband Praktizierender Tierärzte e.V. (bpt)" richten.

 

http://www.tieraerzteverband.de/bpt/berufspolitik/leitlinien/04-index.php

 

Demnach werden Katzen in unserer Praxis wie folgt geimpft.

 

1. Grundimmunisierung Katze:

 

08 Lebenswochen: Katzenschnupfen, Katzenseuche

12 Lebenswochen: Katzenschnupfen, Katzenseuche, Tollwut (*bei Freigängern)

 

Alle Katzen, die älter als 3 Monate sind, werden zweimal im Abstand von 4-6 Wochen gegen Katzenschnupfen, Katzenseuche und einmalig gegen Tollwut (*bei Freigängern) geimpft.

 

Eine Wiederholungsimpfung gegen Katzenschnupfen, Katzenseuche, Tollwut (*bei Freigängern) findet nach 12 Monaten statt. Danach folgen jährliche Impfungen gegen Katzenschnupfen, Katzenseuche bzw. Katzenschnupfen, Katzenseuche, Tollwut (*bei Freigängern) im Wechsel.

 

 

Es ist dabei anzumerkten, dass ein "blauer" EU-Heimtierausweis nur mit gültiger Tollwutimpfung sowie eines Mikrochips ausgehändigt werden kann.

 

 

Wir weisen Sie ausdrücklich darauf hin, dass es sich hierbei um eine Empfehlung handelt und die Impfstoffhersteller teilweise andere Angaben machen. Sollten Sie Fragen haben, scheuen Sie nicht uns anzusprechen!

 

 

 

 

Kontakt

Tierärztliche Gemeinschaftspraxis

Dr. Carsten Meinert

Dr. Juliane Meinert-Wethmar

St.-Florian-Weg 2

23879 Mölln

 

Telefon

+49 4542 841001

 

E-Mail

praxis@tierarztpraxis-meinert.de

 

Sprechzeiten

Mo:10.00-12.00 & 15.30-18.00

Di:  10.00-12.00 & 15.30-18.00

Mi:  10.00-12.00

Do: 10.00-12.00 & 15.30-18.00

Fr:  10.00-12.00 & 15.30-18.00

Sa:  09.00-10.00 

 

telef. Terminvergabe für die Pferdepraxis möglichst von

07.30-08.00 Uhr

 

Für Notfälle unserer Patienten sind wir jederzeit unter der oben angegebenen Telefonnummer erreichbar!

Sollte uns dies nicht möglich sein, werden Sie an den nächstegelegenen diensthabenen Tierarzt weitergeleitet

 

Wichtiger Hinweis!

Im Notdienst werden die tierärztlichen Leistungen nach GOT mit mind. dem zweifachen Satz abgerechnet

zzgl. 50,-€ Notdienstgebühr !

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