Tierärztliche Gemeinschaftspraxis Drs. Meinert
Tierärztliche Gemeinschaftspraxis Drs. Meinert

Unsere Sprechzeiten

Um die Wartezeiten für Sie und ihre Vierbeiner möglichst kurz zu halten vergeben wir Termine.

Zu folgenden Zeiten sind wir für Sie da:

 

Mo.: 10.00-12.00 und 15.30-18.00

Di.:  10.00-12.00 und 15.30-18.00

Mi.:  10.00-12.00

Do.: 10.00-12.00 und 15.30-18.00

Fr.:  10.00-12.00 und 15.30-18.00

Sa.:  09.00-10.00

mm

Telefonische Terminvergabe für Kleintiere von 08.00 - 12.00 Uhr und 15.00 - 18.00 Uhr

 

Telefonische Terminvergabe für die Pferdepraxis möglichst von

 07.30 - 8.00 Uhr

 

 

 

Was tun bei Notfällen außerhalb der Sprechzeiten?

 

Für Notfälle unserer Patienten sind wir jederzeit unter der oben angegebenen Telefonnummer erreichbar, sie werden eventuell auf ein Notdiensthandy weitergeleitet.

Seit 2022 gibt es einen von der TÄK Schleswig-Holstein organisierten Kleintiernotdienst, sollten wir keinen Kleintiernotdienst stellen können, werden sie automatisch über unser Telefonmenü zu der nächstgelegenen diensthabenden Praxis weitergeleitet.

Falls die Verbindung technisch nicht direkt zustande kommt, versuchen sie es bitte wiederholt !

 

Wichtiger Hinweis!

Im Notdienst werden die tierärztlichen Leistungen nach GOT mit mind. dem zweifachen Satz abgerechnet.

Zusätzlich fallen gem. Neufassung der GOT vom 14.2.2020 § 3 a eine pauschale Notdienstgebühr in Höhe von 50,-€ zzgl. Mwst. an

Kontakt

Tierärztliche Gemeinschaftspraxis

Dr. Carsten Meinert

Dr. Juliane Meinert-Wethmar

St.-Florian-Weg 2

23879 Mölln

 

Telefon

+49 4542 841001

 

E-Mail

praxis@tierarztpraxis-meinert.de

 

Sprechzeiten

Mo:10.00-12.00 & 15.30-18.00

Di:  10.00-12.00 & 15.30-18.00

Mi:  10.00-12.00

Do: 10.00-12.00 & 15.30-18.00

Fr:  10.00-12.00 & 15.30-18.00

Sa:  09.00-10.00 

 

telef. Terminvergabe für die Pferdepraxis möglichst von

07.30-08.00 Uhr

 

Für Notfälle unserer Patienten sind wir jederzeit unter der oben angegebenen Telefonnummer erreichbar!

Sollte uns dies nicht möglich sein, werden Sie an den nächstegelegenen diensthabenen Tierarzt weitergeleitet

 

Wichtiger Hinweis!

Im Notdienst werden die tierärztlichen Leistungen nach GOT mit mind. dem zweifachen Satz abgerechnet

zzgl. 50,-€ Notdienstgebühr !

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