Wir informieren Sie gerne vor Beginn jeder Behandlung über die zu erwartenden Kosten. Im Einzelfall können durch unerwartete Komplikationen zusätzliche Kosten entstehen. Auch hier informieren wir Sie vor dem Eingriff über die entstehenden Mehrkosten. Alle Preise entsprechen selbstverständlich der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT vom 15.8.2022).
Wichtiger Hinweis!
Im Notdienst werden die tierärztlichen Leistungen nach GOT mit mind. dem doppelten Satz abgerechnet, zzgl. 50,-€ Notdienstgebühr.
Hinweis für die Pferdebesitzer:
gem. GOT lfd. Nr. 40 sind wir bei Hausbesuchen, außer bei landwirtschaftlichen Nutztieren verpflichtet neben dem Wegegeld eine Gebühr von mind. 34,50€ (1-facher Satz) zu berechnen. Nach geltender Rechtsauffassung handelt es sich bei den allermeisten Pferden nicht um landwirtschaftliche Nutztiere !
Uns ist bewusst, dass die Kosten für Pferdebesitzer teilweise erheblich sind.
Sie können sehr gerne mit uns einen Termin für die Untersuchung und Behandlung Ihres Pferdes bei uns an der Praxis in Mölln vereinbaren, um so die Kosten zu reduzieren.
Zahlungsmodalitäten
Die Leistungen werden in der Regel direkt nach der Behandlung abgerechnet. In unserer Praxis haben Sie die Möglichkeit bar oder mit EC-Karte bzw. Kreditkarte zu bezahlen.